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Abhängig vom Bundesland, in dem Sie wohnen, können Sie für Ihre Wunschausbildung an der TGA verschiedene Förderungen und Zuschüsse in Anspruch nehmen. Informieren Sie sich über die Details:
WIENER Förderungen:
| Wiener Arbeitnehmer Förderungsfonds
WAFF Nordbahnstraße 36/Stiege 1/4. Stock 1020 Wien Tel.: 217 48 – 213 oder 214, www.waff.at
Bei Antragstellung muss der Haupt- oder Nebenwohnsitz in Wien sein; gefördert wird die Werkmeisterausbildung und die Berufsreifeprüfung mit 80 % der Kurskosten, maximal € 450,00 für 2 Jahre.
Antrag im TGA-Sekretariat erhältlich.
Anträge sollen zu Semesterbeginn an den WAFF gesendet werden - Zeugniskopien bzw. Schulnachrichten bei der BRP sollen nach Erhalt nachgeschickt werden. Ebenso werden Speziallehrgänge in unterschiedlicher Höhe gefördert.
AK Wien
Für die BRP-Ausbildung kann der AK-Bildungsgutschein (€ 100,00 pro Kalenderjahr) für Wiener Arbeitnehmer (zu bestellen beim Mitgliederservice der Arbeiterkammer – Tel. 0800-311-311) verwendet werden. http://wien.arbeiterkammer.at -> Bildung
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NÖ - Förderungen:
| Arbeitnehmerförderung für Studierende der Werkmeisterlehrgänge und der Berufsreifeprüfung
Anträge müssen wie folgt online ausgefüllt werden: www.noe.gv.at -> Förderungen -> Bildungsförderung -> zum Antrag -> Online-Antrag
Bitte bei Kursinstitut "TGA-Wien" anklicken und nicht "BFI Wien", die Kursnummer entspricht der Klassen- bzw. Lehrgangsbezeichung (z.B. M1A oder 2EB), die Kursbezeichnung ist mit "Werkmeisterausbildung" bzw. "Berufsreifeprüfung" anzugeben.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an: Hrn. Wolfgang Schandl oder Fr. Claudia Wiesmann Email:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Tel 02742/9005 - 11225 und 11231 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9
Für die BRP-Ausbildung kann der AK-Bildungsgutschein für Niederösterreichische Arbeitnehmer (zu bestellen bei der NÖ Arbeiterkammer – Tel. 05 / 7171 - 1234) verwendet werden. www.noe.arbeiterkammer.at –> Bildung –> Bildungsbonus –> Förderungen und Beihilfen –> Förderungen der AKNÖ
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STMK - Förderungen:
| 50 % der Kurskosten von Werkmeister- u. Unternehmensführungslehrgang und der Berufsreifeprüfung werden refundiert.
Antrag bei der
Stmk. Landesregierung Abt. für gewerbl. Berufsschulen, Fachabteilung 11A Nikolaiplatz 3 8020 Graz Tel. 0316 -877 79 20 Fax: 0316 - 877 79 21 www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/2822322/DE
Antrag erhalten Sie bei Stmk. Landesregierung, dieser soll zu Semesterbeginn eingereicht und Zeugniskopie nachgeschickt werden. Sollten jedoch 5 Jahre, nachdem die Gesellenprüfung abgelegt worden ist, vergangen sein, gibt es keine Förderung.
Weitere Förderungen durch die AK Steiermark: Tel. : 05/7799-0 Bildungsscheck – AK-Bonus für die BRP www.akstmk.at –> Bildung –> Bildungsscheck; Zweiter Bildungsweg
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BURGENLAND - Förderungen:
Amt der Burgenl. Landesreg. 7000 Eisenstadt - Europaplatz 1 02682 / 600 – 2286 www.burgenland.at –> Gesundheit und Soziales –> Soziales -> Arbeitnehmerförderung
Die Förderung ist einkommensabhängig – maximal jedoch 75 % der Kurskosten;
dazu ist nötig:
- Antrag für Qualifikationsförderung (dunkelrosa Zettel) - liegt bei den Gemeindeämtern auf!
- Semesterweiser Antrag muss nach Kursbeginn bei der Burgenländ. Landesregierung eingebracht werden (inkl. aller hierfür nötigen Bestätigungen, wie z.B. Zeugniskopie, mit positiven Abschluss, Anwesenheitsbestätigung über den regelmäßigen Schulbesuch, Wohnortbestätigung, Gehaltsbestätigung ,etc.- steht alles auf dem Antrag!)
AK – Burgenland - Bildungshunderter 7000 Eisenstadt – Wiener Str. 7 Tel. 02682 / 740 21 www.akbgld.at –> Bildung -> Bildungshunderter
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BEGABTENFÖRDERUNG:
Gefördert werden
- Lehrlinge (Notendurchschnitt max. 2,0)
- Werkmeister mit ausgezeichnetem Erfolg (Abschlusszeugnis)
- ebenso Unternehmerprüfung und Berufsreifeprüfung mit ausgezeichnetem Erfolg
Maximalalter: 35 Jahre
diesbezügl. Richtlinien, Antrag + Bestätigung aus dem TGA-Sekretariat holen und mit Zeugniskopie + Zahlungsbestätigung beim IFA-Verein einreichen
Bis zu 25 % der Kurskosten können gefördert werden – maximal werden jedoch € 1.200,00 pro Antrag zuerkannt. IFA - Verein, 1050 Wien, Rainerg. 38 Tel. 545 16 71 - DW 35 (Fr. R. Hinterstein - 8-12.30 Uhr) www.ifa.or.at
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DIVERSE GEWERKSCHAFTSZUSCHÜSSE:
| von Gewerkschaft zu Gewerkschaft verschieden! Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Gewerkschaft bzw. bei Ihrem Betriebsrat!
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