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UNSERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 

GELTUNGSBEREICH.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für schulische Ausbildungen, Lehrgänge und Kurse, die von der TECHNISCH-GEWERBLICHEN ABENDSCHULE DES BERUFSFÖRDERUNGSINSTITUTES (in Folge TGA des bfi Wien genannt) durchgeführt werden.

ANMELDUNG.
Jede Anmeldung ist eine verbindliche Anmeldung, die Sie mir Ihrer Unterschrift bestätigen. Anmeldungen sind persönlich im Sekretariat der TGA des bfi Wien vorzunehmen, hier erhalten Sie auch die entsprechenden Anmeldeformulare. Um Ihre Anmeldung bearbeiten zu können, wird um vollständige Angabe der Daten ersucht. Anmeldungen sind für den Fall, dass Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, schriftlich und sowohl von Ihnen als auch von Ihrem / Ihrer gesetzlichen VertreterIn unterfertigt, vorzunehmen.

TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN.
Die Berechtigung zur Teilnahme an einer/m schulischen Ausbildung, Lehrgang, Kurs setzt das Vorliegen allfällig festgelegter Qualifikationen und Altersstufen und der gesetzlich normierten Bedingungen voraus.

SCHUL-/KURSGEBÜHR UND SONSTIGE KOSTEN.
Die Schul-/Kursgebühr können Sie dem jeweils gültigen bfi Wien Kursprogramm, den TGA-Informationsbroschüren oder sonstigen für die betreffende Veranstaltung herausgegebenen Unterlagen entnehmen oder im Sekretariat der TGA des bfi Wien erfragen. Die Einzahlung der Schul-/Kursgebühr ist so rechtzeitig zur Anweisung zu bringen, dass die Zahlungsbestätigung vor Beginn des Schulsemesters, Lehrganges bzw. Kurses vorliegt. Die TGA des bfi Wien ist unecht steuerbefreit und verrechnet daher ausschließlich Nettopreise. Um die ordnungsgemäße Buchung der Schul-/Kursgebühr durch das bfi Wien sicherzustellen, ist die Bezahlung mit dem für die betreffende Veranstaltung vorgesehenen Zahlschein vorzunehmen. Gebühren für Prüfungen bzw. sonstige Gebühren werden gegebenenfalls neben der Schul-/Kursgebühr verrechnet.

BESTÄTIGUNGEN.
Ein Anspruch auf Ausstellung einer Lehrgangs-/Kursbesuchsbestätigung besteht, nachdem der hiefür erforderliche Prozentsatz (in der Regel 75 %) der festgelegten Lehrgangs- /Kursstunden besucht wurde und die Kursgebühr einschließlich der sonstigen Kosten bezahlt worden ist. Sofern eine Prüfung vorgesehen ist, besteht ein Anspruch auf Ausstellung eines Zeugnisses bzw. einer anderen Leistungsbewertung, wenn die obigen Voraussetzungen für die Ausstellung einer Teilnahmebestätigung vorliegen und die Prüfung erfolgreich abgelegt wurde. Die Ausstellung von Schulzeugnissen erfolgt aufgrund der geltenden schulrechtlichen Regelungen.

RÜCKTRITT UND STORNOGEBÜHREN.
Im Fall eines Rücktritts ist eine Stornogebühr zu bezahlen. Diese beträgt zwischen dem 7. bis einschließlich 1. Tag vor Schul-/Lehrgangs-/Kursbeginn 60 % der vereinbarten Schul-/Kursgebühr und bei Rücktritt ab dem Tag des Schul-/Kursbeginns 100 % der vereinbarten Schul-/Kursgebühr. Im Fall eines Rücktritts bis einschließlich 8 Tage vor Schul-/Kursbeginn sind jedenfalls keine Stornogebühren zu bezahlen. Der Rücktritt ist erst wirksam, wenn die schriftliche per Post abgesendete Rücktrittserklärung im Sekretariat der TGA des bfi Wien eingelangt ist oder wenn die schriftliche Rücktrittserklärung persönlich abgegeben wird. Die Stornogebühr ist mit Wirksamkeit der Rücktrittserklärung fällig und
unabhängig von den Rücktrittsgründen und einem allfälligen Verschulden zu bezahlen.

RÜCKTRITT DURCH DIE TGA DES BFI WIEN.
Die TGA des bfi Wien ist unbeschadet der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, vom Schulungsvertrag aus wichtigem Grund zurückzutreten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die für den betreffenden Schulzweig, Lehrgang, Kurs vorgesehene MindestteilnehmerInnenzahl nicht erreicht wird, der /die für den Lehrgang, Kurs vorgesehene TrainerIn/LehrerIn nicht zur Verfügung steht oder der Kurs aus anderen Gründen nicht (mehr) durchgeführt werden kann. In diesem Fall wird die Schul-/Kursgebühr refundiert.

ÄNDERUNGEN DURCH DIE TGA DES BFI WIEN.
Die TGA des bfi Wien behält sich das Recht vor, Änderungen im inhaltlichen Bereich des Schulungsprogramms, der Anzahl der Unterrichtsstunden, der Gebühr, des Ortes und der Termine vorzunehmen, wenn sich die rechtlichen Grundlagen, auf welchen diese Vorgaben beruhen, geändert haben oder die Änderungen infolge faktischer Gegebenheiten, wie etwa durch den Ausfall eines/r TrainerIn/LehrerIn oder der Notwendigkeit, den Ort zu wechseln, erforderlich sind.

HAFTUNG.
Schadenersatzansprüche gegen die TGA des bfi Wien, die durch leichtes Verschulden verursacht wurden, sind ausgeschlossen.

DATENSCHUTZ.
Persönliche Daten werden elektronisch erfasst, bearbeitet und vertraulich behandelt. Sie dienen  ausschließlich bfi-internen Zwecken, außer wenn für die Kundin / den Kunden eine Weiterleitung im jeweils nötigen Umfang (z. B. für die Ausstellung von externen Prüfungszeugnissen) erforderlich ist.

GERICHTSSTAND.
Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien  vereinbart. Diese Bestimmung findet auf Verbrauchergeschäfte keine Anwendung.

 

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